Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, den für die Haushaltsführung des
Haushaltsjahres 2012 verantwortlichen Hauptverwaltungsbeamten, Herrn Karsten
Knobbe, gemäß § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbGKVerf)
für den Jahresabschluss 2012 zu entlasten. |