Beschlussvorschlag: |
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Die Gemeindevertretung Hoppegarten
beschließt, den für die Haushaltsführung des Haushaltsjahres 2013
verantwortlichen Hauptverwaltungsbeamten, Herrn Karsten Knobbe, gemäß § 82
Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbGKVerf) für den
Jahresabschluss 2013 zu entlasten. |