Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung beschließt, den für die
Haushaltsführung des Haushaltsjahres 2014 verantwortlichen
Hauptverwaltungsbeamten, Herrn Karsten Knobbe, gemäß § 82 Abs. 4 der
Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbGKVerf) für den Jahresabschluss 2014
zu entlasten. |