Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, den für die
Haushaltsführung des Haushaltsjahres 2016 verantwortlichen
Hauptverwaltungsbeamten, Herrn Karsten Knobbe, gemäß § 82 Abs. 4 der
Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbGKVerf) für den Jahresabschluss 2016 zu
entlasten.