Beschlussvorschlag: |
|
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, den für die
Haushaltsführung des Haushaltsjahres 2018 verantwortlichen
Hauptverwaltungsbeamten, Herrn Karsten Knobbe, gemäß § 82 Abs. 4 der
Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbGKVerf) für den Jahresabschluss 2018
zu entlasten. |