Beschlussvorschlag: |
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Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, den für die
Haushaltsführung des Haushaltsjahres 2019 verantwortlichen
Hauptverwaltungsbeamten, Herrn Karsten Knobbe, gemäß § 82 Abs. 4 der
Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbGKVerf) für den Jahresabschluss 2019
zu entlasten. |