Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, den für die
Haushaltsführung des Haushaltsjahres 2020 verantwortlichen
Hauptverwaltungsbeamten, Herrn Sven Siebert, gemäß § 82 Abs. 4 der
Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbGKVerf) für den Jahresabschluss 2020 zu
entlasten.