Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt zum Zweck der Errichtung einer
Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe die Begründung eines Erbbaurechtes
zugunsten des Landkreises Märkisch-Oderland an einer Teilfläche von ca.
27.700 m² aus den Flurstücken 1810 und 1813 in der Flur 7, der Gemarkung
Dahlwitz-Hoppegarten über 99 Jahre und einem Erbbauzins von 1% des durch die
Gemeinde beim Kauf gezahlten Quadratmeterpreises. Die Kosten
des Vertrages und seiner Durchführung, einschließlich der Kosten der Teilungsvermessung
trägt der Erbbauberechtigte. Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Vertragsverhandlungen zu führen und den
Erbbaurechtsvertrag abzuschließen. |