Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt zum Zweck der Errichtung einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe die Begründung eines Erbbaurechtes zugunsten des Landkreises Märkisch-Oderland an einer Teilfläche von ca. 27.700 m² aus den Flurstücken 1810 und 1813 in der Flur 7, der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten über 99 Jahre und einem Erbbauzins von 1% des durch die Gemeinde beim Kauf gezahlten Quadratmeterpreises.

Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung, einschließlich der Kosten der Teilungsvermessung trägt der Erbbauberechtigte.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vertragsverhandlungen zu führen und den Erbbaurechtsvertrag abzuschließen.