Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Heidemühle“. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 36/1, 36/2, 36/3, 74/1 (teilw.), 144, 145, 146, 147, 148 der Flur 2, Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten sowie die Flurstücke 799/3, 799/4, 1508 (teilw.) und 1534 der Flur 3, Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten.