Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Veränderungssperre für den in DS 492/2023/19-24/1 gefassten Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans „Heidemühle“ gem. § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Veränderungssperre gem. § 16 Abs. 2 beauftragt.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 36/1, 36/2, 36/3, 74/1 (teilw.), 144, 145, 146, 147, 148 der Flur 2, Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten sowie die Flurstücke 799/3, 799/4, 1508 (teilw.) und 1534 der Flur 3, Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten.