Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Veränderungssperre für den in
DS 492/2023/19-24/1 gefassten Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplans „Heidemühle“ gem. § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die
Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Veränderungssperre gem. § 16 Abs.
2 beauftragt. Der Geltungsbereich
umfasst die Flurstücke 36/1, 36/2,
36/3, 74/1 (teilw.), 144, 145, 146, 147, 148 der Flur 2, Gemarkung
Dahlwitz-Hoppegarten sowie die Flurstücke 799/3, 799/4, 1508 (teilw.) und
1534 der Flur 3, Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten. |