Sitzung: 16.10.2024 Hauptausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
legt fest, dass der Bürgermeister (Träger des örtlichen Brandschutzes) vor
Bestellung der Wehrführung und ihrer Stellvertretung gem. § 28 BbgBKG der
Gemeindevertretung den jeweiligen Personalvorschlag vorzulegen und ihre
Zustimmung für die Bestellung einzuholen hat.