Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss legt fest, dass der Bürgermeister (Träger des örtlichen Brandschutzes) vor Bestellung der Wehrführung und ihrer Stellvertretung gem. § 28 BbgBKG der Gemeindevertretung den jeweiligen Personalvorschlag vorzulegen und ihre Zustimmung für die Bestellung einzuholen hat.