Beschluss: ablehnend beschlossen

Beschlussvorschlag:

(lt. Einreicher)

Der im Entwurf der Satzung zur Nutzung kommunaler/öffentlicher Flächen und zur

Vermietung kommunaler Räumlichkeiten enthaltene Passus zu den


Vergabevoraussetzungen/-bedingungen wird ergänzt um eine Veranstalterverpflichtung mit der Formulierung:

Der Veranstaltende verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass grundsätzlich rassistische, antisemitische, antimuslimische, islamophobe, queerfeindliche, diskriminierende oder in anderer Form ausgrenzende und dabei die Persönlichkeitsrechte Einzelner oder spezifischer Personengruppen verletzende Handlungsweisen, Verlautbarungen, Darstellungen und Abbildungen auf seiner Veranstaltung keinen Platz haben. Sofern er das nicht sicherstellen kann, ist die Veranstaltung zu beenden/abzubrechen bzw. die Ordnung unverzüglich (wieder-)herzustellen. Der/Die Verursachende/n sind von der Veranstaltung (bei Fortsetzung) auszuschließen. Eventuell aus der Sache heraus entstehende Kosten sind vom Veranstaltenden vollumfänglich zu tragen. Notwendige rechtliche Schritte sind vom Veranstaltenden selbst einzuleiten und deren Veranlassung gegenüber der Gemeinde nachzuweisen.

Das Hausrecht der Gemeinde, die Veranstaltung bereits im Vorfeld nicht zu genehmigen oder tagaktuell (bei Kenntniserlangung von Verstößen gegen die Veranstaltungsbedingungen) die Genehmigung zu entziehen, bleibt hiervon unberührt.

Dieser Passus ist Bestandteil der Nutzungssatzung und tagaktuell vom Veranstaltenden auf einer gesonderten Erklärung zu bestätigen. Eine Vergabe/Nutzungsüberlassung ohne Bestätigung erfolgt nicht.