Beschlussvorschlag: |
(lt. Einreicher) |
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Der im Entwurf der Satzung zur
Nutzung kommunaler/öffentlicher Flächen und zur Vermietung kommunaler Räumlichkeiten
enthaltene Passus zu den
Der Veranstaltende verpflichtet
sich, dafür zu sorgen, dass grundsätzlich rassistische, antisemitische,
antimuslimische, islamophobe, queerfeindliche, diskriminierende oder in
anderer Form ausgrenzende und dabei die Persönlichkeitsrechte Einzelner oder
spezifischer Personengruppen verletzende Handlungsweisen, Verlautbarungen, Das Hausrecht der Gemeinde, die
Veranstaltung bereits im Vorfeld nicht zu genehmigen
Dieser Passus ist Bestandteil der
Nutzungssatzung und tagaktuell vom Veranstaltenden auf einer gesonderten
Erklärung zu bestätigen. Eine Vergabe/Nutzungsüberlassung ohne Bestätigung
erfolgt nicht. |
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