Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

(lt. Einreicher)

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beauftragt den Bürgermeister, den Abschluss der jährlichen Laubaufnahme in der Gemeinde jeweils bis zum Ende der 47. KW sicherzustellen. Nach Ablauf der 47. KW dürfen Laubanhäufungen in Form von Laubhaufen oder Ablagerungen in Mulden mit mehr als 30 cm Höhe frühestens ab der 18. KW des Folgejahres aufgenommen werden. Die Ruhezeit, 48. KW – 17. KW Folgejahr, ist auch bei zukünftigen Ausschreibungen der Leistung zu beachten und in die Leistungsbeschreibung zu integrieren. Die getroffene Regelung entpflichtet nicht davon, das nach der 47. Kalenderwoche noch herabfallende und auf der Fläche verteilte Restlaub zusammenzutragen und ohne Ablagerung direkt aufzunehmen.