Beschlussvorschlag: |
(lt. Einreicher) |
Die Gemeindevertretung Hoppegarten
beauftragt den Bürgermeister, den Abschluss der jährlichen Laubaufnahme in
der Gemeinde jeweils bis zum Ende der 47. KW sicherzustellen. Nach Ablauf der
47. KW dürfen Laubanhäufungen in Form von Laubhaufen oder Ablagerungen in
Mulden mit mehr als 30 cm Höhe frühestens ab der 18. KW des Folgejahres
aufgenommen werden. Die Ruhezeit, 48. KW – 17. KW Folgejahr, ist auch bei
zukünftigen Ausschreibungen der Leistung zu beachten und in die Leistungsbeschreibung
zu integrieren. Die getroffene Regelung entpflichtet nicht davon, das nach
der 47. Kalenderwoche noch herabfallende und auf der Fläche verteilte
Restlaub zusammenzutragen und ohne Ablagerung direkt aufzunehmen. |
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