Beschluss: ablehnend beschlossen

Beschlussvorschlag:

(lt. Einreicher)

1. Die Gemeinde Hoppegarten setzt sich intensiv für den Schutz bedrohter Tierarten ein. Dazu gehören auch Igel. Um das Verletzungsrisiko für die Tiere zu minimieren und das Gefährdungspotential dieser Art zu verringern ist der Betrieb von Mährobotern auf privaten Grundstücken und öffentlichen Flächen zwischen Einsetzen der Dämmerung (Sonnenuntergang) und Einsetzen des Tageslichts (Sonnenaufgang) untersagt.

2. Verstöße gegen das nächtliche Fahrverbot für Mähroboter können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, wobei die Höhe der Strafen gemäß den geltenden Vorschriften festgelegt wird.

3. Die Gemeinde nimmt diese Festlegung unter §7 Tiere in die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Hoppegarten auf.