Beschlussvorschlag: |
(lt. Einreicher) |
1. Die Gemeinde Hoppegarten setzt sich
intensiv für den Schutz bedrohter Tierarten ein. Dazu gehören auch Igel. Um
das Verletzungsrisiko für die Tiere zu minimieren und das
Gefährdungspotential dieser Art zu verringern ist der Betrieb von Mährobotern
auf privaten Grundstücken und öffentlichen Flächen zwischen Einsetzen der
Dämmerung (Sonnenuntergang) und Einsetzen des Tageslichts (Sonnenaufgang)
untersagt. 2. Verstöße gegen das nächtliche
Fahrverbot für Mähroboter können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden,
wobei die Höhe der Strafen gemäß den geltenden Vorschriften festgelegt wird. 3. Die Gemeinde nimmt diese Festlegung
unter §7 Tiere in die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Hoppegarten auf. |