Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die überplanmäßige Ausgabe gem. §
72 BbgKVerf in Höhe von 55.000,- EUR auf der Kostenstelle 5410101
Regenentwässerung zur Unterhaltung der Anlagen (unbewegliches Vermögen). |