oppegarten beschließt:
Die Gemeindevertretung Hoppegarten
beschließt die Überprüfung der stimmberechtigten Mitglieder, inclusive des
Bürgermeisters, der Gemeindevertretung Hoppegarten nach Annahme des Mandats
obligatorisch auf eine geheimpolizeiliche, insbesondere auf eine haupt-
amtliche
oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen
DDR im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Eine entsprechende
Antragstellung bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes für die Mitglieder der laufenden Wahlperiode soll
schnellstmöglich, spätestens bis Juli 2010 erfolgen. Die Überprüfung
erstreckt sich auch auf Personen, die gegenüber Mitarbeitern des
Staatssicherheitsdienstes hinsichtlich deren Tätigkeit für den
Staatssicherheitsdienst rechtlich oder faktisch weisungsbefugt waren, und
auf inoffizielle Mitarbeiter des Arbeitsgebietes 1 der Kriminalpolizei der
Volkspolizei (inoffizielle kriminalpolizeiliche Mitarbeiter/innen).
Mitglieder der Gemeindevertretung, die erst nach dem 12. Januar 1990 das
18. Lebensjahr vollendeten, werden nicht überprüft. Scheidet ein Mitglied
der Gemeindevertretung vor Abschluss des Überprüfungsverfahrens aus der
Gemeindevertretung aus, ist das Verfahren einzustellen. Die hierzu im
Überprüfungsverfahren angefallenen Unterlagen sind umgehend zu vernichten.
Der
Vorsitzende der Gemeindevertretung ersucht die Bundesbeauftragte für die
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik um die Übermittlung von Unterlagen zum Zweck der
Überprüfung.
Eine unabhängige
Kommission wird eingerichtet und mit der Auswertung der Ergebnisse, die sie
ungeöffnet nach Zustellung vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung erhält,
betraut. Sie führt beratende Gespräche mit Betroffenen. Die Kommission
setzt sich aus 3 Mitgliedern zusammen, die nicht der Gemeindevertretung
oder der Verwaltung angehören. Sie sind nachweislich unbelastet, unabhängig
vertrauenswürdig und werden von der Mehrheit der Gemeindevertretung
bestätigt. Die Mitglieder der Kommission werden zum Stillschweigen
verpflichtet.
Die
Kommission trifft nach vollumfänglicher Auswertung der Akten
Feststellungen, ob eine Tätigkeit oder Verantwortung beim
Staatssicherheitsdienst oder dem Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei der
Volkspolizei als erwiesen anzusehen ist.
Vor
Abschluss der Feststellungen sind die Tatsachen den betroffenen Mitgliedern
der Gemeindevertretung zu eröffnen und mit ihnen zu erörtern. Die
Vertreter/innen können Akteneinsicht verlangen und sich einer
Vertrauensperson bedienen. Die Kommission legt in Auswertung der
Mitteilungen der Bundesbeauftragten und sonstiger ihr zugeleiteter oder von
ihr beigezogener Unterlagen und Informationen der Gemeindevertretung die
Ergebnisse in einem schriftlichen Bericht vor und trifft Empfehlungen
möglicher Konsequenzen.
Die
Festlegungen der Kommission werden unter Angabe der wesentlichen Gründe
veröffentlicht.
Die
Überprüfung findet ebenfalls bei zukünftigen Wahlen statt.
Die Gemeindevertretung
gibt den Ortsbeiräten der Gemeinde Hoppegarten die Empfehlung, in ihrem
jeweiligen Gremium analog zu verfahren.
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