Beschlussvorschlag:

 

oppegarten beschließt:

 

 Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Überprüfung der stimmberechtigten Mitglieder, inclusive des Bürgermeisters, der Gemeindevertretung Hoppegarten nach Annahme des Mandats obligatorisch auf eine geheimpolizeiliche, insbesondere auf eine haupt-

amtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Eine entsprechende Antragstellung bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die Mitglieder der laufenden Wahlperiode soll schnellstmöglich, spätestens bis Juli 2010 erfolgen. Die Überprüfung erstreckt sich auch auf Personen, die gegenüber Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes hinsichtlich deren Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst rechtlich oder faktisch weisungsbefugt waren, und auf inoffizielle Mitarbeiter des Arbeitsgebietes 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei (inoffizielle kriminalpolizeiliche Mitarbeiter/innen). Mitglieder der Gemeindevertretung, die erst nach dem 12. Januar 1990 das 18. Lebensjahr vollendeten, werden nicht überprüft. Scheidet ein Mitglied der Gemeindevertretung vor Abschluss des Überprüfungsverfahrens aus der Gemeindevertretung aus, ist das Verfahren einzustellen. Die hierzu im Überprüfungsverfahren angefallenen Unterlagen sind umgehend zu vernichten.

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ersucht die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik um die Übermittlung von Unterlagen zum Zweck der Überprüfung.

 

Eine unabhängige Kommission wird eingerichtet und mit der Auswertung der Ergebnisse, die sie ungeöffnet nach Zustellung vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung erhält, betraut. Sie führt beratende Gespräche mit Betroffenen. Die Kommission setzt sich aus 3 Mitgliedern zusammen, die nicht der Gemeindevertretung oder der Verwaltung angehören. Sie sind nachweislich unbelastet, unabhängig vertrauenswürdig und werden von der Mehrheit der Gemeindevertretung bestätigt. Die Mitglieder der Kommission werden zum Stillschweigen verpflichtet.

 

Die Kommission trifft nach vollumfänglicher Auswertung der Akten Feststellungen, ob eine Tätigkeit oder Verantwortung beim Staatssicherheitsdienst oder dem Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei als erwiesen anzusehen ist.

Vor Abschluss der Feststellungen sind die Tatsachen den betroffenen Mitgliedern der Gemeindevertretung zu eröffnen und mit ihnen zu erörtern. Die Vertreter/innen können Akteneinsicht verlangen und sich einer Vertrauensperson bedienen. Die Kommission legt in Auswertung der Mitteilungen der Bundesbeauftragten und sonstiger ihr zugeleiteter oder von ihr beigezogener Unterlagen und Informationen der Gemeindevertretung die Ergebnisse in einem schriftlichen Bericht vor und trifft Empfehlungen möglicher Konsequenzen.

 

Die Festlegungen der Kommission werden unter Angabe der wesentlichen Gründe veröffentlicht.

 

Die Überprüfung findet ebenfalls bei zukünftigen Wahlen statt.

 

Die Gemeindevertretung gibt den Ortsbeiräten der Gemeinde Hoppegarten die Empfehlung, in ihrem jeweiligen Gremium analog zu verfahren.