Sitzung: 03.03.2011 Haushalts- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung zur Zustimmung
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS 230/2011/08-14
Der
Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung dem Beschlussvorschlag
zuzustimmen.
Die
Erbbaurechtsnehmer beantragten den Kauf des Grundstücks. Der Verkauf kam wegen
unterschiedlicher Auffassungen zur Kaufpreishöhe nicht zustande, so dass die
Erbbaurechtsnehmer vom Kauf des Grundstücks Abstand nehmen. Somit wird kein
Vertrag geschlossen. Der Erbbaurechtsvertrag hat weiterhin Bestand.