Beschluss: Empfehlung zur Zustimmung

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Die Erbbaurechtsnehmer beantragten den Kauf des Grundstücks. Der Verkauf kam wegen unterschiedlicher Auffassungen zur Kaufpreishöhe nicht zustande, so dass die Erbbaurechtsnehmer vom Kauf des Grundstücks Abstand nehmen. Somit wird kein Vertrag geschlossen. Der Erbbaurechtsvertrag hat weiterhin Bestand.