Sitzung: 28.06.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 9
Vorlage: DS 258/2011/08-14
Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt auf Grund § 10 BauGB den
Bebauungsplan „Dorfkern Hönow“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und
dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung
ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit
Begründung während der Sprechzeiten der Verwaltung eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |