Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 9

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt auf Grund § 10 BauGB den Bebauungsplan „Dorfkern Hönow“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten der Verwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.