Der Hauptausschuss nimmt den Beschlussvorschlag und die schriftliche Begründung der Verwaltung zur Kenntnis. Mehrfach wird jedoch darauf hingewiesen, dass vor Beschlussfassung in der GV durch die Verwaltung

-      der Abgleich Struktur / Stellenplan  und

-      die Untersetzung der Mehrkosten in Höhe von 27 T€

nachvollziehbar vorzulegen sind.