Der Hauptausschuss nimmt den Beschlussvorschlag und die schriftliche Begründung der Verwaltung zur Kenntnis. Mehrfach wird jedoch darauf hingewiesen, dass vor Beschlussfassung in der GV durch die Verwaltung
- der Abgleich Struktur / Stellenplan und
- die Untersetzung der Mehrkosten in Höhe von 27 T€
nachvollziehbar vorzulegen sind.