Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt: 1. die während der Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB vorgebrachten Einwendungen und
Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans "Recyclinganlage Alter Feldweg"
gemäß der beigefügten Unterlage (Anlage 01, Stand 19.05.2015) abzuwägen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Bürger und die Träger öffentlicher Belange,
die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis in Kenntnis zu
setzen. 2. gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den
Bebauungsplan " Recyclinganlage Alter Feldweg" bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A, Stand Mai 2015, Anlage 02) und den textlichen
Festsetzungen (Teil B, Stand 19.05.2015, Anlage 02) als Satzung. Die
Begründung (Stand 19.05.2015, Anlage 03) wird gebilligt. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit
Begründung während der Sprechzeiten der Verwaltung eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |