Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 79 Abs. 1 BbgKVerf
fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3,
Flurstück 400 mit einer Größe von 800 m² für die Erfüllung ihrer Aufgaben in
absehbarer Zeit nicht notwendig ist. Die Gemeindevertretung beschließt die öffentliche Ausschreibung des
Grundstücks zur Vergabe in Erbbaupacht für Wohn- und Gewerbezwecke. |