Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten stellt gemäß § 79 Abs. 1 BbgKVerf fest, dass das Grundstück in der Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten, Flur 3, Flurstück 400 mit einer Größe von 800 m² für die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht notwendig ist.

Die Gemeindevertretung beschließt die öffentliche Ausschreibung des Grundstücks zur Vergabe in Erbbaupacht für Wohn- und Gewerbezwecke.