Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung Hoppegarten
beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der
Behörden und Träger sonstiger Belange gemäß §
4 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Hoppegartener
Straße“ (Anlage 01: Planzeichnung (Stand 27.01.2017) und Anlage
02: Begründung (Stand 27.01.2017)). Die Verwaltung wird
beauftragt, die Offenlage des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen und
die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
einzuholen. |