Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger sonstiger Belange gemäß §  4 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Hoppegartener Straße“ (Anlage  01:  Planzeichnung (Stand 27.01.2017) und Anlage 02: Begründung (Stand 27.01.2017)).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.