Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt:

 

1.)  Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange entsprechend §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet 1b“ gemäß den beigefügten Unterlagen abzuwägen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger und Träger öffentlicher Belange, die Bedenken oder Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

2.)  Die 1. Änderung des „Gewerbegebiets 1b“ als Textbebauungsplan bestehend aus dem Plandokument und der Begründung als Satzung.