Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt: 1.) Die während der Beteiligung der
Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange entsprechend §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Entwurf der 1. Änderung
des Bebauungsplans „Gewerbegebiet 1b“ gemäß den beigefügten Unterlagen
abzuwägen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger und Träger öffentlicher
Belange, die Bedenken oder Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis in Kenntnis
zu setzen. 2.) Die 1. Änderung des „Gewerbegebiets 1b“
als Textbebauungsplan bestehend aus dem Plandokument und der Begründung als
Satzung. |