Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt

 

1.)  die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange entsprechend §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans „Rennbahnallee 83“ gemäß den beigefügten Unterlagen abzuwägen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger und Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

2.)  Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Rennbahnallee 83“ bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.