Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt |
1.) die während der Beteiligung der
Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange entsprechend §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans
„Rennbahnallee 83“ gemäß den beigefügten Unterlagen abzuwägen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger
und Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom
Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
2.) Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan
„Rennbahnallee 83“ bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen
Festsetzungen als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.