Beschlussvorschlag:

1.        Der Bürgermeister wird beauftragt, innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung einen Klima-Aktionsplan zu erstellen bzw. erstellen zu lassen, in dem die erforderlichen Maßnahmen enthalten sind, durch deren Umsetzung die Gemeinde einen Anteil zur Klimaneutralität beitragen kann. Der Klima-Aktionsplan muss auch die jährlichen Kosten und den Personalbedarf für die Planung und Umsetzung der dafür notwendigen Maßnahmen abschätzen.

An der Erarbeitung des Klima-Aktionsplans sind die Gemeindeverwaltung, ortsansässige Unternehmen und Institutionen zu beteiligen. Die Gemeindevertretung/der Hauptausschuss sind regelmäßig über den aktuellen Sachstand zu unterrichten.

Ein Monitoring (Überwachung/Überprüfung) der Maßnahmen sowie der zugehörigen Umsetzungsstrategie hinsichtlich der jeweils erreichten Ergebnisse und damit über den Stand der Umsetzung der Klimaneutralität hat im jährlichen Turnus zu erfolgen. Über das Ergebnis des Monitorings werden Gemeindevertretung und Bürger*innen der Kommune regelmäßig informiert (Umsetzungsstand, offene Handlungsfelder, erreichte Klimaziele, etc.). Im Rahmen des Monitorings werden nicht nur die bisherigen Ergebnisse bestimmt und bewertet, sondern auch konkrete Vorschläge erarbeitet, wie als kritisch erkannte Ziele durch Anpassung der Maßnahmen dennoch rechtzeitig erreicht werden können.

2.        Der            Bürgermeister wird      beauftragt,        eine       kommunale

Klimaschutzkoordinationsstelle (Klimaschutzmanager) einzurichten. Sie soll

Ansprechpartnerin für die Akteur*innen der Zivilgesellschaft, der Politik und

Verwaltungsmitarbeiter sein und u. a. die Erarbeitung von Beschlussempfehlungen federführend begleiten. Mögliche Fördermittel (bis zu 100 Prozent der Personalkosten) hierfür sind einzuwerben.