Beschlussvorschlag: |
1.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung
einen Klima-Aktionsplan zu erstellen bzw. erstellen zu lassen, in dem die
erforderlichen Maßnahmen enthalten sind, durch deren Umsetzung die Gemeinde einen Anteil zur Klimaneutralität beitragen
kann. Der Klima-Aktionsplan muss auch die jährlichen Kosten und den
Personalbedarf für die Planung und Umsetzung der dafür notwendigen Maßnahmen
abschätzen.
An
der Erarbeitung des Klima-Aktionsplans sind die Gemeindeverwaltung,
ortsansässige Unternehmen und Institutionen zu beteiligen. Die
Gemeindevertretung/der Hauptausschuss sind regelmäßig über den aktuellen
Sachstand zu unterrichten.
Ein
Monitoring (Überwachung/Überprüfung) der Maßnahmen sowie der zugehörigen
Umsetzungsstrategie hinsichtlich der jeweils erreichten Ergebnisse und damit
über den Stand der Umsetzung der Klimaneutralität hat im jährlichen Turnus zu
erfolgen. Über das Ergebnis des Monitorings werden Gemeindevertretung und
Bürger*innen der Kommune regelmäßig informiert (Umsetzungsstand, offene
Handlungsfelder, erreichte Klimaziele, etc.). Im Rahmen des Monitorings werden
nicht nur die bisherigen Ergebnisse bestimmt und bewertet, sondern auch
konkrete Vorschläge erarbeitet, wie als kritisch erkannte Ziele durch Anpassung
der Maßnahmen dennoch rechtzeitig erreicht werden können.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, eine kommunale
Klimaschutzkoordinationsstelle
(Klimaschutzmanager) einzurichten. Sie soll
Ansprechpartnerin
für die Akteur*innen der Zivilgesellschaft, der Politik und
Verwaltungsmitarbeiter
sein und u. a. die Erarbeitung von
Beschlussempfehlungen federführend begleiten. Mögliche Fördermittel (bis zu 100
Prozent der Personalkosten) hierfür sind einzuwerben.