Beschlussvorschlag: (lt. Antrag des Einreicher)

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, für alle kommunalen Gebäude  einen Energieausweis zu erstellen und hierbei den Bedarf einer energetischen Sanierung nach GED, Effizienhaus 40, Effizienzhaus 55 der kommunalen Gebäude zu prüfen.

Die Ergebnisse der Prüfung sind spätestens 6 Monate nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorzulegen. Über den Stand der Prüfung ist fortlaufend in den Gremien der Gemeindevertretung zu unterrichten.

Bei der Prüfung sind alle Aspekte energetischer Sanierungsmaßnahmen zu betrachten. Dies gilt sowohl für Maßnahmen, die der Hüllensanierung und damit der Wärmedämmung dienen, als auch für Maßnahmen, die im Gebäude selbst energetische Einsparungen erzeugen können. 

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln für eine energetische Sanierung ist darzustellen.