Beschlussvorschlag: (lt. Antrag des Einreicher) |
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Der Bürgermeister wird beauftragt, für alle kommunalen Gebäude einen Energieausweis zu erstellen und hierbei
den Bedarf einer energetischen Sanierung nach GED, Effizienhaus 40,
Effizienzhaus 55 der kommunalen Gebäude zu prüfen.
Die Ergebnisse der Prüfung sind spätestens 6 Monate nach
Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorzulegen. Über den Stand der Prüfung
ist fortlaufend in den Gremien der Gemeindevertretung zu unterrichten.
Bei der Prüfung sind alle
Aspekte energetischer Sanierungsmaßnahmen zu betrachten. Dies gilt sowohl für
Maßnahmen, die der Hüllensanierung und damit der Wärmedämmung dienen, als auch
für Maßnahmen, die im Gebäude selbst energetische Einsparungen erzeugen
können.
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln für eine energetische
Sanierung ist darzustellen.