Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Offenlage des Bebauungsplans
„Rennbahnquartier“. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 635 (teilw.),
376, 84, 83, 71 (teilw.), 342, 76 und 75 der Flur 5, Gemarkung
Dahlwitz-Hoppegarten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. |