Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Offenlage des Bebauungsplans „Rennbahnquartier“. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 635 (teilw.), 376, 84, 83, 71 (teilw.), 342, 76 und 75 der Flur 5, Gemarkung Dahlwitz-Hoppegarten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.