Im Ergebnis des Hinweises von Herrn Otto sichert der Bürgermeister zu, dass der Beschlusstext wie folgt geändert wird:

 

Die Gemeindevertretung billigt den zweiten Entwurf des Bebauungsplanes „Dorfkern Hönow“  bestehend aus den Teilen A und B und der Begründung Stand November 2011.

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt, den zweiten Entwurf des Bebauungsplanes „Dorfkern Hönow“ in der Fassung von August 2012 auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden einzuholen.

Die erneute Beteiligung soll auf die geänderten Planteile beschränkt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Es ist festzustellen, dass alle die zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten Änderungen und Ergänzungen in die Fassung August 2012 eingearbeitet sind.

Die Dokumentation der Änderungen März zu November ist von der Verwaltung zu ergänzen um die Änderungen November zu August und vor Beschlussfassung der DS 326 vorzulegen.