Sitzung: 14.01.2013 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Empfehlung zur Ablehnung
Vorlage: DS 389/2012/08-14
Diskussion der
Ausschussmitglieder, ob zur Änderung des Planverfahrens ein neuer Beschluss
erforderlich ist. Der Planer und die Verwaltung erklären, dass in dieser frühen
Phase des Verfahrens die Umwidmung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in
einen Bebauungsplan möglich ist.
Die Verwaltung legt den
diesbezüglich geänderten Beschlusstext vor:
Die Gemeindevertretung Hoppegarten
beschließt, das Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „An der
Feuerwehr“ als reguläres Bebauungsplanverfahren weiterzuführen. Die Kosten des
Verfahrens trägt durch entsprechende vertragliche Absicherung weiterhin der
Eigentümer der Flurstücke im Geltungsbereich. Die Auslegung des Entwurfs des
Bebauungsplans ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger
öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Ausschuss stimmt über den
geänderten Beschlussvorschlag ab.