Beschlussvorschlag: |
Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Auslegung des Entwurfs des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „An der Feuerwehr“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. |