Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „An der Feuerwehr“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.