Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB für den Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde.

 

Der    Beschluss    DS 351/2012/08-14    (Erneute    Auslegung    mit    Änderung    von

7. Teilbereichen) vom 01.10.2012 wird zurückgezogen.