Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung
Hoppegarten beschließt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB
für den Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde. Der Beschluss DS 351/2012/08-14 (Erneute
Auslegung mit Änderung von 7. Teilbereichen) vom
01.10.2012 wird zurückgezogen. |