Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger sonstiger Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gartenstadt Neu-Birkenstein“ (Anlage 01 und 02 / Stand Dezember 2015 und Anlage 03 / Stand November 2015).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.