Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung
Hoppegarten beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB und der Behörden und Träger sonstiger Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
für den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gartenstadt
Neu-Birkenstein“ (Anlage 01 und 02 / Stand Dezember 2015 und Anlage 03 /
Stand November 2015). Die Verwaltung wird
beauftragt, die Offenlage des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen und
die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
einzuholen. |