Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung
Hoppegarten beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB und der Behörden und Träger sonstiger Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
für den Entwurf des Bebauungsplans „Bollensdorfer Weg / B1 – Teilbereich
Nord“ (Anlage 01: Planzeichnung (Stand 08.12.2015) und Anlage 02-06:
Begründung mit Umweltbericht und Anhängen). Die Verwaltung wird beauftragt, die
Offenlage des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen und die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
einzuholen. |