Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger sonstiger Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplans „Bollensdorfer Weg / B1 – Teilbereich Nord“ (Anlage 01: Planzeichnung (Stand 08.12.2015) und Anlage 02-06: Begründung mit Umweltbericht und Anhängen).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.