Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt:

1. die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans „Bollensdorfer Weg / B1 – Teilbereich Nord" gemäß der beigefügten Unterlage (Anlage 01, Stand 27.05.2016) abzuwägen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger und die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

2. gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan "Bollensdorfer Weg / B1 – Teilbereich Nord" bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Stand 27.05.2016, Anlage 02) als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht (Stand 27.05.2016, Anlage 03) wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten der Verwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

3. Der mit den Vorhabenträger des Baugrundstückes Flur 5, Flurstück 424 abgeschlossene städtebauliche Vertrag (Anlage 04) zur Durchführung von Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen wird bestätigt.