Beschlussvorschlag: Die
Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt: |
1. die während der Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB vorgebrachten Einwendungen und
Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans „Bollensdorfer Weg / B1 –
Teilbereich Nord" gemäß der beigefügten Unterlage (Anlage 01, Stand
27.05.2016) abzuwägen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger und die
Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom
Ergebnis in Kenntnis zu setzen. 2. gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den
Bebauungsplan "Bollensdorfer Weg / B1 – Teilbereich Nord" bestehend
aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Stand 27.05.2016,
Anlage 02) als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht (Stand 27.05.2016,
Anlage 03) wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung zu
beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten
der Verwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 3. Der mit den Vorhabenträger des
Baugrundstückes Flur 5, Flurstück 424 abgeschlossene städtebauliche Vertrag
(Anlage 04) zur Durchführung von Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen wird
bestätigt. |