Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt: 1. die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplans "Gartenstadt Neu-Birkenstein" gemäß der beigefügten
Unterlage (Anlage 01) abzuwägen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger
und die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben
haben, vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen. 2. gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
die 2. Änderung des Bebauungsplans " Gartenstadt Neu-Birkenstein" bestehend
aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen (Stand Januar 2017, Anlage
02) als Satzung. Die Begründung (Stand Januar 2017, Anlage 03) wird
gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich
bekannt zu machen. |