Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt:

1. die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans "Gartenstadt Neu-Birkenstein" gemäß der beigefügten Unterlage (Anlage 01) abzuwägen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger und die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

2. gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplans " Gartenstadt Neu-Birkenstein" bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen (Stand Januar 2017, Anlage 02) als Satzung. Die Begründung (Stand Januar 2017, Anlage 03) wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.